BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hausnummer Festsetzung


- Hausnummer Festsetzung

-           Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Hausnummer

-           Anbringung und Gestaltung von Hausnummern ist geregelt

-           Beantragung weiterer Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich

- zuständig: Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte

Leistungsbeschreibung

Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.

Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke. 

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.

  • Hausnummernantrag
  • amtlicher Lageplan zum Grundstück
  • Baugenehmigungsnummer
  • Lageplan mit ersichtlicher Zufahrt
  • Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer des Grundstückes

Abgabe:
Es können Kosten für die Anbringung der Hausnummer und Änderungen von Dokumenten anfallen.

94,00 Euro

1 WOCHE - 4 WOCHE

Widerspruch