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Bewohnerparkausweis Erteilung


Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.

Leistungsbeschreibung

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Geltungsbereiche Bewohnerparkausweise

  • Parkzone 1 – Innenstadt
  • Parkzone 2 – Spremberger Straße
  • Parkzone 3 – Häuerstraße, Bergbaustraße (Hausnummer 15-23)

 

Gültigkeit

  •  1 Jahr

Nach Ablauf kann die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

  • meldebehördliche Registrierung und tatsächlicher Wohnort im Geltungsbereich (ggf. ist Nebenwohnung ausreichend)
  • keine Möglichkeit der Nutzung eines privaten Stellplatzes und keine nutzbaren Stellflächen in fußläufig zumutbarerer Entfernung zur Wohnung
  • Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt 

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

30,00 Euro pro Jahr

(Kosten bei Änderung Kennzeichen auch 30,00 Euro und bei Ausstellung Ersatzausweis 10,00 Euro)

 

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.