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Wahlschein beantragen (Briefwahl)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.  Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.  Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.

Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.

Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
  • die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
     

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht. 
     

  • Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten: 
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
     
  • bei Antrag durch andere Person: schriftliche Vollmacht

Es fallen keine Kosten an.

Zur Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 11. Januar 2026:
Eine elektronische Antragstellung ist auf Grund der Postversandzeiten nur bis zum 6. Januar 2026, 17:30 Uhr, bei Selbstabholung der Unterlagen bis 9. Januar 2026, 12:00 Uhr möglich.

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

Für die persönliche Beantragung eines Wahlscheins im Rathaus der Stadt Senftenberg (Markt 1, 01968 Senftenberg) stehen vom 2. Dezember bis 23. Dezember 2025 und vom 5. Januar bis 9. Januar 2026 folgende Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Dienstag

9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr (am 23. Dezember nur bis 12:00 Uhr)

Mittwoch

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Donnerstag

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Freitag

9:00-12:00 Uhr