BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wahlschein beantragen (Briefwahl)


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
  • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

  • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

Es fallen keine Kosten an.

Zur Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oberspreewald-Lausitz am 11. Januar 2026:
Eine elektronische Antragstellung ist auf Grund der Postversandzeiten nur bis zum 6. Januar 2026, 17:30 Uhr, bei Selbstabholung der Unterlagen bis 9. Januar 2026, 12:00 Uhr möglich.

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

Für die persönliche Beantragung eines Wahlscheins im Rathaus der Stadt Senftenberg (Markt 1, 01968 Senftenberg) stehen vom 2. Dezember bis 23. Dezember 2025 und vom 5. Januar bis 9. Januar 2026 folgende Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montag

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Dienstag

9:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr (am 23. Dezember nur bis 12:00 Uhr)

Mittwoch

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Donnerstag

9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Freitag

9:00-12:00 Uhr