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Kind im Hort anmelden


Kind im Hort anmelden

  • Kind in Schule anmelden
  • Rechtsanspruch prüfen lassen
  • vorgeschriebene Formulare und entsprechende Nachweise zur Hortanmeldung beim zuständigen Träger einreichen
  • Erlass des Bescheides zur Beitragszahlung und Aufnahme des Kindes in der Horteinrichtung

zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

Leistungsbeschreibung

Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.

Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.

amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

  • Hortanmeldung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
  • Nachweis zum Sorgerecht
  • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
  • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
  • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat

gemäß kommunaler Satzung

Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen

1 WOCHE - 2 WOCHE

im Rahmen des Beitragsbescheides möglich